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AUF DER WEBSITE DES KRIMINALPOLITISCHEN KREISES

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ÜBER UNS

Im Kriminalpolitischen Kreis (KriK) arbeiten 40 Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer aus verschiedenen deutschen Universitäten zusammen. Sie legen Stellungnahmen und Vorschläge zu aktuellen und längerfristig bedeutsamen strafrechtspolitischen Fragen vor. Der Kreis steht im kontinuierlichen Austausch mit dem Bundesministerium der Justiz.

Seit 2016 treffen sich die Mitglieder des Kreises mindestens einmal im Jahr zu Tagungen, die sich aktuellen Themen der Kriminalpolitik widmen. In den letzten Jahren ging es um das Selbstverständnis der Strafrechtswissenschaft und Maßstäbe für wissenschaftliche Gesetzgebungskritik (2018), den Einfluss kriminologischer Erkenntnisse auf die Kriminalpolitik und die Erwartungen der Politik an die Strafrechtswissenschaft (2019), das Thema „Medien und Kriminalpolitik“ (2021), Digitalisierung und Strafrecht (2022) sowie Probleme der Notwehr (2023). Außerdem fanden einige online-Kolloquien zu aktuellen Themen der Kriminalpolitik statt. Für 2024 ist eine Tagung über das Rahmenthema „Meinungsfreiheit und Strafrecht“ geplant.

Im Rahmen spezialisierter Arbeitsgruppen entwickeln die Mitglieder des KriK Vorschläge für Reformen des Straf- und Strafverfahrensrechts auf einzelnen Sachgebieten, z.B. zum Allgemeinen Teil und zum Medizinstrafrecht.

NOTWEHR
(HOVEN/MITSCH)

Notwehr und Notwehrexzess – Vorschlag einer neuen Formulierung der §§ 32, 33 StGB
GA 2023, 241-263

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