HERZLICH WILLKOMMEN
AUF DER WEBSITE DES KRIMINALPOLITISCHEN KREISES

ÜBER UNS
Im Kriminalpolitischen Kreis (KriK) arbeiten 35 Strafrechtslehrerinnen und
Strafrechtslehrer aus verschiedenen deutschen Universitäten zusammen. Sie legen
Stellungnahmen und Vorschläge zu aktuellen und längerfristig bedeutsamen
strafrechtspolitischen Fragen vor. Der Kreis steht im kontinuierlichen Austausch mit
dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Seit 2016 treffen sich die Mitglieder des Kreises mindestens einmal im Jahr zu
Tagungen, die sich unterschiedlichen Themen der Kriminalpolitik widmen. 2016
beschäftigte sich der KriK mit „Entbehrlichen Tatbeständen“, 2017 standen der
Rückblick auf die (damals) abgelaufene Legislaturperiode sowie ein Ausblick auf die
politischen Projekte der nächsten vier Jahre im Vordergrund. 2018 ging es u.a. um das Selbstverständnis der Strafrechtswissenschaft und Maßstäbe für wissenschaftliche Gesetzgebungskritik. 2019 waren die Themen der Einfluss kriminologischer Erkenntnisse auf die Kriminalpolitik sowie die Erwartungen der Politik an die Strafrechtswissenschaft. In den Jahren 2020 und 2021 fanden interne Kolloquien zu verschiedenen aktuellen Fragen der Kriminalpolitik statt, u.a. die Reform der Sexualdelikte, Sterbehilfe, Leihmutterschaft, Beleidigungsdelikte und die Problematik der Verständigung im Strafverfahren. Die interdisziplinär angelegte Tagung im November 2021 hatte das Thema „Medien und Kriminalpolitik“ zum Gegenstand.
Im Rahmen spezialisierter Arbeitsgruppen entwickeln die Mitglieder des KriK
Vorschläge für Reformen des Straf- und Strafverfahrensrechts auf einzelnen
Sachgebieten, z.B. zum Allgemeinen Teil und zum Medizinstrafrecht.