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Jörg Kinzig

Direktor des Instituts für Kriminologie, Lehrstuhl für Kriminologie, Straf- und Sanktionenrecht an der Universität Tübingen

Forschungsschwerpunkte

  • Sanktions- und Strafverfahrensforschung

  • Strafvollzug/Straffälligenhilfe

  • Gewaltkriminalität

  • Kriminologie

  • Jugendstrafrecht

Kurzvita

Jörg Kinzig (*20. Dezember 1962 in Mannheim) studierte von 1983 bis 1989 Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Lausanne und Freiburg im Breisgau. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1989 und dem Zweiten Juristischen Staatsexamen 1992 war Kinzig zunächst mehrere Jahre in verschiedenen Funktionen am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (Forschungsgruppe Kriminologie) in Freiburg im Breisgau tätig. 1996 wurde er an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit einer Arbeit zur Sicherungsverwahrung zum Dr. iur. promoviert. 2003 habilitierte er sich ebenda mit einer rechtsdogmatisch und rechtstatsächlichen Untersuchung über die rechtliche Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter Kriminalität. Ihm wurde die venia legendi für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug zuerkannt. Zum 1. April 2006 berief ihn die Eberhard-Karls-Universität Tübingen zunächst auf eine W 3-Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht. Nach der Ablehnung eines Rufs auf eine W 3-Professur für Kriminologie an der Universität Gießen (Nachfolge Arthur Kreuzer) und eines Rufs auf eine W 3-Professur für Strafrecht mit Nebengebieten an der Universität Konstanz (Nachfolge Wolfgang Heinz) trat Jörg Kinzig am 1. Oktober 2011 die Nachfolge von Hans-Jürgen Kerner als Direktor des Instituts für Kriminologie der Eberhard-Karls-Universität Tübingen an. Zwischen 2012 und 2014 war er zudem Dekan der Juristischen Fakultät. Derzeit ist Kinzig unter anderem gewählter Vertreter (2016–2019) im Forschungskollegium 113 Rechtswissenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Kinzigs Forschungsschwerpunkte liegen im Sanktionenrecht (insbesondere im Bereich der Maßregeln der Besserung und Sicherung), in der Kriminologie, im Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Für seine Arbeiten hat er verschiedene Preise erhalten.

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