top of page
Eisele_1098_edited.jpg

Jörg Eisele

Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht der Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Mitglied der Arbeitsgruppen Reform des Allgemeinen Teils des StGB sowie Digitalisierung

Forschungsschwerpunkte

Deutsches Strafrecht und Strafprozess​

  • Dogmatische Fragen des Allgemeinen Teils (insb. Kommentierung der Vorbem. zu § 13 StGB im Schönke/Schröder).

  • Besonderer Teil: Strafrecht Besonderer Teil 1 und 2, Verlag Kohlhammer, 2. Aufl. 2012.

Europäisches Straf- und Strafprozessrecht

  • EU-Strafrecht, Europäische Menschenrechtskonvention.

  • Forschungsstelle „eurocrim“

  • Rechtsvergleichendes Forschungsprojekt mit Spanien (Universidad de la Laguna, Tenerife, Prof. Dr. Fernando G. Sánchez Lázaro u.a.): Globalisierung des Handels von Waren und Dienstleistungen, Pönalisierung und Strafverfolgung von Korruption im europäischen Rechtsraum.

  • Mitbetreuung einer Kolumbienkooperation mit der Universität Santo Tomás, Bogotá, Kolumbien, finanziert durch den DAAD (gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Ibler, Prof. Dr. Dieter Lorenz, Universität Konstanz); Einrichtung einer deutsch-iberoamerikanischen Strafrechtsgruppe.

Wirtschaftsstrafrecht

  • Straftaten gegen den Wettbewerb und Bestechungsdelikte (Kommentierung für Schönke/Schröder); Betrug und Untreue.

  • Criminal Compliance (Arbeitsstrafrecht, Datenschutzstrafrecht und Internetstrafrecht). Forschungsprojekt im Rahmen der Exzellenzinitiative der Universität Konstanz (2010/2011): Strafrechtliche Grenzen der Arbeitnehmerüberwachung – Compliance im Datenschutzrecht; vgl. Schriften zur Compliance  (Band 3), Nomos Verlag,  2012.

  • Haftung im Konzern: DFG-Forschungsprojekt (2010 bis 2012) „Der Sanktionsdurchgriff im Unternehmensverbund“ (gemeinsam mit Prof. Dr. Jens Koch und Prof. Dr. Hans Theile). Leiter des Teilprojekts „Die Sanktionierung des Unternehmensverbundes im europäischen Rechtsraum“.

Computer- und Medienstrafrecht

  • Internetstrafrecht (Europäische Vorgaben, Providerhaftung).

  • Datenschutzstrafrecht (Datentransfer in der EU, Compliance).

  • Lehrbuch Computer- und Medienstrafrecht, Beck-Verlag, 2013.

Außergerichtliche Konfliktbeilegung

  • Strafrechtliche und strafprozessuale Fragen.

  • Mitherausgeber der Schriften zur Mediation und außergerichtlichen Konfliktbeilegung (gemeinsam mit Christoph Althammer, Heidi Ittner und Martin Löhnig, Metzner Verlag)

Kurzvita

Jörg Eisele (Jahrgang 1969) studierte von 1991 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, legte dort das 1. Juristische Staatsexamen ab und promovierte im Jahre 1997 mit einem zivilrechtlichen Thema. Von 1997 bis 1999 folgte das Rechtsreferendariat am LG Tübingen und das 2. Juristische Staatsexamen in Stuttgart. Von 1995 bis 1999 war er Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Ulrich Weber und von 1999 bis 2003 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik von Prof. Dr. Fritjof Haft. 2003 wurde er mit der Schrift „Die Regelbeispielsmethode im Strafrecht“ habilitiert. Nach Lehrstuhlvertretung im selben Jahr wurde er 2004 auf eine Professur für Strafrecht an der Universität Konstanz berufen. Nach Ablehnung von Rufen an die Universitäten Augsburg (2006) und Bayreuth (2010) nahm er 2013 einen Ruf auf den Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht an der Universität Tübingen an und übernahm zugleich die Leitung der Forschungsstelle für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht (gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Kristian Kühl). Jörg Eisele ist u.a. Redakteur der ZStW, Ständiger Mitarbeiter der Rechtsprechungsübersicht der JuS, Stv. Vorsitzender der Deutschen Landesgruppe der AIDP und Stv. Vorsitzender der Lebendspendekommission der Bezirksärztekammer Südwürttemberg. Er war zudem in verschiedenen Untersuchungsausschüssen und Gesetzgebungsverfahren als Gutachter tätig. Von 2015 bis 2017 war er Mitglied der Kommission zur Reform des Sexualstrafrechts des BMJV. Zu seinen Schwerpunkten gehören neben der Dogmatik des AT und BT (u.a. verschiedene Lehrbücher und Kommentierungen im Schönke/Schröder) , das Europäische Strafrecht (insb. Kommentierung Art. 82 bis Art. 86 AEUV), das Wirtschaftsstrafrecht (insb. Betrug, Untreue, Straftaten gegen den Wettbewerb sowie Korruptionsstrafrecht), das Arbeitsstrafrecht (insb. § 266a StGB sowie Überwachungsmaßnahmen in Unternehmen), das Medien- und Computerstrafrecht (insb. §§ 201 a ff. StGB sowie Datenschutzstrafrecht) sowie das gesamte Sexualstrafrecht.

bottom of page