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AG REFORM DES ALLGEMEINEN TEILS DES STRAFRECHTS
Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, den Gesamtkomplex des dogmatischen Teils des Strafgesetzbuchs zu überarbeiten und neue Formulierungen für die wesentlichen Fragen vorzuschlagen. In einer Reihe von Arbeitstreffen wurden die Problemkreise Objektive Zurechnung, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Strafbarkeit des Unterlassens und Rechtfertigungsgründe diskutiert und hierzu Regelungsentwürfe entwickelt. Zu dem Regelungsvorschlag und der Diskussion darüber siehe Hoven/Mitsch, GA 2023, 241 sowie die Beiträge in KriPoZ 2023, Heft 6.

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