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AG REFORM DES ALLGEMEINEN TEILS DES STRAFRECHTS
Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, den Gesamtkomplex des dogmatischen Teils des Strafgesetzbuchs zu überarbeiten und neue Formulierungen für die wesentlichen Fragen vorzuschlagen. Bis 2021 haben fünf ganztägige Treffen stattgefunden, bei denen die Problemkreise Objektive Zurechnung, Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Strafbarkeit des Unterlassens erörtert wurden.

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