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AG DIGITALISIERUNG
Die AG Digitalisierung hat 2020 eine Stellungnahme und einen Vorschlag zur Einführung eines Straftatbestandes § 126a StGB zur Unterstützung von Straftaten durch das Betreiben besonders gesicherter digitaler Plattformen vorgelegt und sich an dem Entwurf zur audiovisuellen Aufzeichnung der Hauptverhandlung beteiligt.
Als Themen für weitere Vorhaben kommen die Bekämpfung der Verbreitung von Hass im Netz sowie neue Möglichkeiten heimlicher Informationssammlung über das Internet der Dinge in Betracht.
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