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Urs Kindhäuser

Universitätsprofessor (Emeritus) für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bonn

Forschungsschwerpunkte

  • strafrechtliche Zurechnungslehre

  • Vermögens- und Umweltstrafrecht

  • Bußgeldrecht der EU

  • analytische Rechtsphilosophie

Kurzvita

Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser (geb. 1949) studierte Rechtswissenschaft in Gießen, Marburg, München und Freiburg/Br. und war anschließend zunächst Staatsanwalt und Richter in Baden-Baden. Nach Promotion (1979) und Habilitation (1987) in Freiburg/Br. für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie übernahm er nach einer Lehrtätigkeit in Regensburg, Frankfurt/M. und Freiburg/Br. Professuren in Bonn (1989) und Rostock (1991). 1995 kam er nach Bonn zurück und war bis zu seiner Emeritierung 2017 dort Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für Strafrecht. Seine Schriften, die zum Teil in zwölf Sprachen übersetzt wurden, befassen sich insbesondere mit der strafrechtlichen Zurechnungslehre, dem Vermögens- und Umweltstrafrecht, dem Bußgeldrecht der EU und der analytischen Rechtsphilosophie. Er ist Ehrendoktor und Honorarprofessor mehrerer südamerikanischer Universitäten und Gastprofessor an der Renmin-Universität in Peking.

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