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Tatjana Hörnle

Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin

Mitglied der Arbeitsgruppe Reform des Allgemeinen Teils des StGB

Forschungsschwerpunkte

  • Grundlagen des Strafrechts (Straftheorie, Kriminalisierungstheorie, Schuld)

  • Transnationales Strafrecht

  • Sexualstrafrecht

Kurzvita

Tatjana Hörnle studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und Criminal Justice an der Rutgers University, USA. Promotion (1998, Thema „Tatproportionale Strafzumessung“) und Habilitation (2003, „Grob anstößiges Verhalten – Strafnormen zum Schutz von Moral, Gefühlen und Tabus“) erfolgten an der Universität München. Nachdem sie zunächst von 2004 bis 2009 einen strafrechtlichen Lehrstuhl an der Ruhr-Universität Bochum innehatte, wechselte sie an die Humboldt-Universität zu Berlin, auf den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung. 2012 erfolgten weitere Rufe an die Universität Freiburg und München, die sie jedoch nicht annahm. Sie ist Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz sowie der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Neuere Monographien: „Kriminalstrafe ohne Schuldvorwurf“ (Baden-Baden 2013), „Criminal Law: A Comparative Approach" (zusammen mit M. Dubber) (Oxford 2014), „Kultur, Religion, Strafrecht – neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft, Gutachten für den 70. Dt. Juristentag“ (München 2014) ; „Oxford Handbook of Criminal Law“ (hrsg. von M. Dubber/T. Hörnle, Oxford 2014); “Straftheorien” (Tübingen, 2. Aufl. 2017)

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